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Laut der europäischen Druckgeräterichtlinie, fallen alle Druckbehälter mit einem zulässigen Druck von 0,5 bar(g) in diese Druckgeräterichtlinie (DGRL 2014/68/EU). Als Druckgeräte im Sinne dieser Richtlinie gelten unter anderem Behälter (unbefeuerte Druckbehälter), Dampfkessel und Rohrleitungen. Wir besitzen langjährige Erfahrung in diesem Bereich und können Ihnen in folgenden Bereichen unser Wissen zur Verfügung stellen: Auslegung gem. harmonisierter Normen oder anderer Spezifikationen Materialauswahl Berechnung: Berechnungsverfahren (DBF) oder analytischer Zulässigkeitsnachweis (Finite-Elemente) Konstruktion: 3D Modelle, 2D Fertigungszeichnungen, Modelle für CAM Fertigung Fertigung: Von der Vormaterialbeschaffung bis zur Abnahme alles aus einer Hand Prüfungen: Es werden alle benötigten zerstörungsfreien Prüfungen sowie Druckprüfungen vorgenommen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Erstellung von Prüfanweisungen im Bereich VT und PT.
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