Im Vertragsrecht geht es um die Begründung, Durchführung und das Beenden von Verträgen. Dabei gibt es vielseitige Ansprüche der Vetragspartner vor allem auf Leistung, Schadensersatz, Leistungsverweigerung, Mängelrechte. Umfassend geprägt wird das Vertragsrecht von dem lateinischen Grundsatz "pacta sunt servanda". Das heißt, Verträge sind verbindlich und jede Vertragspartei hat bei Meidung von Sanktionen auch ihr vertragliches Pflichtenprogramm richtig zu erfüllen. Als Anwalt für Vertragsrecht bin ich für Sie unter anderem tätig im Kaufvertragsrecht, Fahrzeugkauf, Immobilienkauf, Forderungseinzug, Forderungsabwehr, Zwangsvollstreckung, Telekommunikationsrecht, Internetrecht, Mietrecht, Dienstleistungsvertrag, Baurecht, Werkvertrag Hierbei können sich zahlreiche Rechte ergeben, die Sie beanspruchen und ich als Rechtsanwalt für Vertragsrecht für Sie durchsetzen kann.
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