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Für Planungszwecke, zur Abrechnung oder zur Bestandsdokumentation benötigen Sie Daten und Pläne.
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Als Architekt oder Bauherr planen Sie ein Gebäude und benötigen dafür Geländehöhen, einen Liegenschaftsplan oder sonstige Karten.
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Als privater Bauherr, Tiefbauunternehmer oder Architekt benötigen Sie die dreidimensionale Erfassung und Darstellung Ihres Projekts.
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Als Grundstückseigentümer sollten Sie wissen, wo ihre Grundstücksgrenze exakt verläuft. Als Nachweis dieser Grenze dient örtlich der Grenzpunkt.
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Als Ingenieurbüro, Kommune oder Bauunternehmen benötigen Sie für Ihre Dokumentation aktuelle Daten.
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Wird ein Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, haben die Gebäudeeigentümer die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung zu veranlassen (HVGG § 21 (1)).
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Zum Beginn der Baumaßnahme muss nach Hess. Bauordnung das neue Gebäude nach Lage und Höhe abgesteckt werden.
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Als Projektleiter achten Sie im Maschinen- und Anlagebau, sowie im Ingenieurbau auf Präzision und Dokumentation.
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Die Baulandumlegung / vereinfachte Umlegung dient der Bereitstellung von Bauland oder ist auch für sonstige Zwecke geeignet, um Grundstücke nach bestimmter Lage, Form und Größe zu schaffen.
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Um einen Grundstücksteil zu veräußern oder einen Grenzverlauf zu korrigieren, ist eine hoheitliche Zerlegungsvermessung nötig. Dabei werden die neuen Grenzpunkte auf Wunsch des Eigentümers gesetzt.
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