Externes BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Beschreibung

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 eine Pflicht des Arbeitgebers (§84, Abs. 2, SGB IX). Ziel des BEM ist es, den Arbeitnehmer nach längerer Krankheit, (42 AU-Tagen/ zurückliegende 12 Monate) egal ob unterbrochen oder am Stück, wieder am Arbeitsplatz zu integrieren. Damit sollen evtl. arbeitsplatzbedingten Ursachen für eine Erkrankung erkannt und ggf. beseitigt sowie einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden. Mit der vertrauensvollen Umsetzung des externen Betrieblichen Eingliederungsmanagements kann ermöglicht werden, dass gemeinsam mit dem Mitarbeiter und dem Unternehmen eine bestmögliche Lösungssuche und Maßnahmenumsetzung erfolgen kann. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein unternehmensspezifisches Angebot. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf: http://www.gesundheitsmanagement24.de/kontakt/

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