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Pneumatische Fördersysteme oder lufttechnische Absaugsysteme, die mit Spänen, Fasern, Reststoffen usw. beaufschlagt sind, und deshalb einen freien Rohr- oder Kanalquerschnitt erfordern.
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Die abs – Notstromversorgungsanlage BR 0210 ist zum Betreiben von Antriebsmotoren für Fördersysteme (400 V AC) ausgelegt, die im Auslösefall belegte Schließbereiche freifahren.
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Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von den Sensoren (Branderkennungselementen oder Lichtschranken) abgegebenen Signale und löst die angeschlossene Feststellvorrichtung aus. Die Auslösekarte befindet sich als Einschub in der Feststellanlage BR 9304 Beim Einsatz weiterer Förderanlagenabschlüsse wird pro Abschluss ein Erweiterungsmodul AL 3 benötigt, das im Wesentlichen aus der Auslösekarte besteht.
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Die Freifahrsteuerung gewährleistet bei Branderkennung das Freifahren der Schließbereiche unter Netz- und Netzausfallbedingungen. Nach Branderkennung durch die Feststellanlage stellt die Schließbereichsüberwachung fest, ob der Schließbereich frei ist. Ist der Schließbereich belegt, werden die Förderanlagenantriebe – unabhängig von der Förderanlagensteuerung – angetrieben und der Schließbereich frei gefahren. Die Schließbereichsüberwachung durch Lichtschranken kann durch andere geeignete Maßnahmen ersetzt werden.Bei mehreren Abschlüssen erfolgt das Freifahren nach dem Kaskadenprinzip, das bedeutet, dass die einzelnen Förderstrecken nacheinander freigefahren werden.Bei Netzfehler/Netzausfall werden vorsorglich alle Schließbereiche freigefahren, die Abschlüsse bleiben jedoch offen.Um diese Funktion erfüllen zu können, müssen die Versorgungsleitungen der Antriebsmotoren über die abs-Freifahrsteuerung geführt werden.
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Die Feststellanlage BR 9304 ist speziell für den Einsatz von Förderanlagenabschlüssen konzipiert und zugelassen (Z-6.5-1517).
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Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener und pneumatischer Förderanlagen werden kurz „Förderanlagenabschlüsse (FAA)” genannt. In Erfüllung ihrer eigentlichen Brandschutzaufgabe wirken die Feuerschutzabschlüsse als Bauteile des Gebäudes. Durch die hohen Anforderungen dieser Doppelfunktion unterscheidet sich ein Förderanlagenabschluss deutlich von einer herkömmlichen Brandschutztür bzw. einem Brandschutztor und wird deshalb auch nach einer eigenen Richtlinie geprüft („Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen“).
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Robert-Koch-Strasse 19b
55129 Mainz - Deutschland